Das Allgemeine Eisenbahngesetzes (AEG) definiert Eisenbahnen als öffentliche oder nichtöffentliche Unternehmen, die Eisenbahnverkehrsleistungen erbringen. Diese Eisenbahnen, sogenannte Eisenbahnverkehrsunternehmen (EVU) können öffentliche Einrichtungen oder privatrechtlich organisierte Unternehmen sein. Unabhängig davon muss jeder, der Eisenbahnverkehr auf der Schiene betreiben will den Status eines Eisenbahnverkehrsunternehmens haben.